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   VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079   

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VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079 (https://dejure.org/2015,27294)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079 (https://dejure.org/2015,27294)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. August 2015 - AN 9 K 15.00079 (https://dejure.org/2015,27294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke;Schutzwürdige, ortsbildprägende Brücke nach Werbeanlagensatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Werbeanlage am Geländer einer Eisenbahnbrücke

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 15 ZB 13.2245

    Großflächige Werbeanlage im Dorfgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen in Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO ist auf ortsgestalterische Gründe beschränkt; bauplanungsrechtliche Gründe oder bausicherheitsrechtliche Erwägungen sind deshalb nicht geeignet, eine örtliche Bauvorschrift nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - juris Rn. 24; VG Ansbach, U. v. 30.7.2015 - AN 3 K 14.01051- juris Rn. 23).

    Örtliche Bauvorschriften dienen - in Abgrenzung zu bodenrechtlichen oder sicherheitsrechtlichen Erwägungen oder städtebaulichen Sanierungszielen (vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - juris Rn. 24).

    Demgemäß erachtet die Rechtsprechung generalisierende Regelungen, die die Zulässigkeit von (ggf. bestimmten) Werbeanlagen von der Art des Baugebiets abhängig machen, für vertretbar (vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - juris Rn. 7 m. w. N.; BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397).

    Ein generalisierendes Verbot bestimmter Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten muss seine Entsprechung in einem Mindestmaß an Homogenität des Baugebietscharaktersfinden (BayVGH, B. v. 20.1.2015, a. a. O.: Fehlend in Dorf- oder Mischgebieten).

    Eine Ortsbildprägung als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums erfordert einen hinreichend gewichtigen Gemeinwohlbelang, eine gewisse Wertigkeit des Ortsbildes für die Allgemeinheit, einen besonderen Charakter oder gewisse Eigenheit ("gestalterischer Eigenwert" vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - juris Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes kann ein Verbot von Anlagen der Fremdwerbung in Dorf- oder Mischgebieten nur nach Maßgabe der konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt sein; eine allgemeine Bezugnahme auf einen "ländlichen Charakter" oder eine "dörfliche Tradition" wird insoweit als nicht ausreichend erachtet (BayVGH, B. v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Demgemäß erachtet die Rechtsprechung generalisierende Regelungen, die die Zulässigkeit von (ggf. bestimmten) Werbeanlagen von der Art des Baugebiets abhängig machen, für vertretbar (vgl. BayVGH, B. v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - juris Rn. 7 m. w. N.; BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397).

    Zu einem generellen Verbot von Brückenwerbung führt der Bayerische Verfassungsgerichthof in seiner Entscheidung vom 23.1.2012 zur früheren Fassung der Werbeanlagensatzung der Beklagten (Az. Vf 18-VII-09) aus:.

    Entsprechend der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist im Regelfall davon auszugehen, dass eine Brücke aufgrund ihrer exponierten Stellung im Regelfall eine besondere Bedeutung für das Ortsbild und damit eine ortsbildprägende Wirkung hat (BayVerfGH, E. v. 23.1.2012, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 09.12.2010 - 2 B 09.1500

    Betriebsfremdheit einer Wechselwerbeanlage bezüglich einer Eisenbahnanlage steht

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Aus der Betriebsfremdheit einer Werbeanlage kann nicht geschlossen werden, dass sie der fachplanerischen Zweckbestimmung einer Eisenbahnanlage widersprechen würde (vgl. BayVGH, U. v. 9.12.2010 - 2 B 09.1500 - juris).

    Ein solches Widersprechen ist für die streitgegenständliche Werbeanlage nicht anzunehmen, da es den dem Eisenbahnverkehr gewidmeten Flächen keinen ins Gewicht fallenden Raum entzieht und mit dem Erscheinungsbild von Eisenbahneinrichtungen vereinbar erscheint (vgl. BVerwG vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 111; BayVGH, U. v. 17.11.2008 - 14 B 06.3096 - juris; BayVGH, U. v. 9.12.2010, a. a. O.).

  • VG Ansbach, 28.05.2013 - AN 9 K 12.01688

    Werbeanlagen an ortsbildprägenden Brücken

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Da die Stadt ... beim Satzungserlass zwischen den einzelnen Brücken Differenzierungen getroffen habe, begegne die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 6 WaS keinen rechtlichen Bedenken (unter Verweis auf VG Ansbach, U.v. 28.5.2013 - AN 9 K 12.01688 -).

    Im Rahmen der Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO und im Interesse der Prozessökonomie überprüft das Verwaltungsgericht in erster Linie die für das streitgegenständliche Vorhaben relevanten Satzungsbestimmungen (vgl. BVerwG vom 1.4.1997 Az. 4 B 206/96; VG Ansbach, U. v. 28.5.2013 - AN 9 K 12.01688 - und U. v. 16.9.2009 - 3 K 08.01424 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.1987 - 1 A 128/85
    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Die alleinige Erwägung, eine Stadteinfahrten oder Hauptdurchfahrten seien die "Visitenkarte" einer Gemeinde, die den Eindruck der Besucher prägten und deshalb des besonderen Schutzes vor großen Werbeanlagen bedürften, wird in der Rechtsprechung als zu allgemein und deshalb zur Begründung eines Werbeanlagenverbotes nicht geeignet angesehen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 29.4.1986 - 6 A 147/84 - juris; OVG Koblenz, U. v. 22.7.1987 - 1 A 128/85 - juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.04.1986 - 6 A 147/84
    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Die alleinige Erwägung, eine Stadteinfahrten oder Hauptdurchfahrten seien die "Visitenkarte" einer Gemeinde, die den Eindruck der Besucher prägten und deshalb des besonderen Schutzes vor großen Werbeanlagen bedürften, wird in der Rechtsprechung als zu allgemein und deshalb zur Begründung eines Werbeanlagenverbotes nicht geeignet angesehen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 29.4.1986 - 6 A 147/84 - juris; OVG Koblenz, U. v. 22.7.1987 - 1 A 128/85 - juris).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Ein solches Widersprechen ist für die streitgegenständliche Werbeanlage nicht anzunehmen, da es den dem Eisenbahnverkehr gewidmeten Flächen keinen ins Gewicht fallenden Raum entzieht und mit dem Erscheinungsbild von Eisenbahneinrichtungen vereinbar erscheint (vgl. BVerwG vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 111; BayVGH, U. v. 17.11.2008 - 14 B 06.3096 - juris; BayVGH, U. v. 9.12.2010, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765

    Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Entsprechend der gefestigten Rechtsprechung, wonach Werbeanlagen ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16), spricht unter Berücksichtigung der Dominanz und Fernwirkung der geplanten Werbeanlage und des alleeartigen Straßenbildes einiges für eine solche verunstaltende Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die bereits vorhandenen Werbeanlagen am Vorhabensstandort.
  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 14 B 06.3096

    Baugenehmigung; Werbeanlage; Bahnanlage; Fachplanungsvorbehalt; Bundesstraße;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Ein solches Widersprechen ist für die streitgegenständliche Werbeanlage nicht anzunehmen, da es den dem Eisenbahnverkehr gewidmeten Flächen keinen ins Gewicht fallenden Raum entzieht und mit dem Erscheinungsbild von Eisenbahneinrichtungen vereinbar erscheint (vgl. BVerwG vom 16.12.1988 BVerwGE 81, 111; BayVGH, U. v. 17.11.2008 - 14 B 06.3096 - juris; BayVGH, U. v. 9.12.2010, a. a. O.).
  • OVG Berlin, 07.01.2002 - 2 SN 30.01

    Qualifizierbarkeit einer für die Dauer von elf Monaten an der Wahlkampfzentrale

    Auszug aus VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
    Entsprechend der gefestigten Rechtsprechung, wonach Werbeanlagen ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie das Bauwerk zu einem Werbeträger umfunktionieren (vgl. für Fassadenwerbung BayVGH, U. v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 14 ZB 02.1849 - juris - Rd.Nr. 2) oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und dieses damit empfindlich stören (vgl. OVG Berlin, B.v. 7.1.2002 - 2 SN 30.01 - NVwZ 202, 489 - juris LS 3 und RdNr. 16), spricht unter Berücksichtigung der Dominanz und Fernwirkung der geplanten Werbeanlage und des alleeartigen Straßenbildes einiges für eine solche verunstaltende Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die bereits vorhandenen Werbeanlagen am Vorhabensstandort.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 11 A 5797/95

    Verunstaltung des Straßen- und Ortsbildes; Zu schützende Objekte;

  • VGH Bayern, 22.02.2000 - 2 B 94.2587
  • VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02

    Nichtigkeit einer die Zulässigkeit von Werbeanlagen regelnden Satzung

  • VGH Bayern, 24.09.2002 - 14 ZB 02.1849
  • VG München, 01.02.2001 - M 11 K 00.1577
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

  • VGH Bayern, 11.09.2014 - 1 B 14.170

    Ortsgestaltungssatzung; Abgrenzung Bauplanungs-, Bauordnungsrecht; Verbot der

  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 2 ZB 09.564

    Gestaltungssatzung; Dachneigung; Ausschluss von Flachdächern; Stadtbild

  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 1 N 09.368

    Örtliche Bauvorschriften zur Erhaltung von Ortsbildern

  • VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 14.01051

    Großflächige Werbetafel; Anforderungen an eine Werbeanlagensatzung; ausreichende

  • VG Ansbach, 16.09.2009 - AN 3 K 08.01424

    Baugenehmigung; Werbeanlage (...-...); vereinfachtes Genehmigungsverfahren;

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